Anmeldung

Lie­be Eltern,
wir laden Sie herz­lich ein, unser Kin­der­haus zu besu­chen und die Ein­rich­tung sowie unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ken­nen­zu­ler­nen. Zur bes­se­ren Koor­di­nie­rung möch­ten wir Sie bit­ten, Ihre Kon­takt­da­ten im Anmel­de­for­mu­lar anzu­ge­ben.

Um das Anmel­de­for­mu­lar zu öff­nen bit­te das Sym­bol ankli­cken.

Wenn uns das Anmel­de­for­mu­lar vor­liegt, laden wir Sie zum Eltern-Kind-Nach­mit­tag in unser Kin­der­haus ein. Anmel­dun­gen von Geschwis­ter­kin­dern wer­den vor­ran­gig von ande­ren Anmel­dun­gen behan­delt.

Aufnahme von Kindern

Recht­zei­tig 8 Wochen vor Auf­nah­me Ihres Kin­des in das Kin­der­haus soll­ten Sie den Antrag zur Bedarfs­fest­stel­lung beim Land­kreis Oder-Spree in Bees­kow bzw. beim Land­kreis Mär­kisch-Oder­land in See­low ein­rei­chen und uns den Bescheid vor­le­gen. Im Fire­fox kann es zu Anzei­ge­feh­lern kom­men. Bit­te die Datei zum Aus­fül­len erst lokal auf dem PC spei­chern.

Kin­der aus dem Land­kreis Oder-Spree, die außer­halb der Gemein­de Grün­hei­de woh­nen, benö­ti­gen von ihrer Orts­ge­mein­de eine Kos­ten­über­nah­me­be­schei­ni­gung. Bei Kin­dern, die außer­halb des Land­krei­ses Oder-Spree zu Hau­se sind, ist außer­dem der Antrag zum Wunsch- und Wahl­recht beim Jugend­amt bzw. zustän­di­gen Bezirks­amt zu stel­len und uns vor­zu­le­gen. Hier gelan­gen Sie zu den wei­te­ren Anträ­gen.

Im Antrag zur Bedarfs­fest­stel­lung beim Land­kreis Mär­kisch-Oder­land ist der Antrag auf Wunsch- und Wahl­recht bereits inte­griert, so dass hier kein sepa­ra­ter Antrag gestellt wer­den muss. Eltern von Kin­dern mit Wohn­sitz in Ber­lin emp­feh­len wir, sich beim zustän­di­gen Jugend­amt des ent­spre­chen­den Bezir­kes bzgl. eines Antra­ges auf Wunsch- und Wahl­recht zu mel­den.

Vor Auf­nah­me des Kin­des schlie­ßen die Eltern mit dem Trä­ger einen Betreu­ungs­ver­trag ab. Grund­la­ge die­ses Ver­tra­ges ist die Sat­zung, Gebüh­ren­ord­nung und Haus­ord­nung.